Hiermit übermitteln wir die bundesweit gültigen Maßnahmen ab 12. Dezember 2021 laut Sport Austria, inklusive einer Übersicht mit den für den Sport relevanten Bestimmungen durch unseren Vertrauensanwalt RA Mag. Gernot Schaar.
Für Wien wurde Stand 11.12.2021 – 17:00 Uhr keine eigene Verordnung vorgelegt bzw. keine verschärften Maßnahmen veröffentlicht. Sobald wir von offizieller Stelle neue Informationen erhalten, geben wir diese schnellstmöglich an euch weiter.
Die 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBL_2021_II_537) wirkt sich laut Sport Austria auf den Sport wie folgt aus (Link zur Verordnung):
· Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden
· Auf nicht-öffentlichen Sportstätten muss bei der Sportausübung kein Abstand eingehalten werden
· Zusammenkünfte indoor mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmer:innen (ab 51 Teilnehmer:innen: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmer:innen: zusätzlich Bewilligungspflicht)
· Bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: indoor max. 2.000 und outdoor max. 4.000 Zuschauer:innen (es gilt 2G und indoor Maskenpflicht)
· Spitzensport ist ohne Teilnehmer:innenbeschränkung möglich (für Zuschauer:innen gilt 2.000/4.000)
· Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
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