Änderung in der aktuellen Verordnung für die Sportausübung zu den Maßnahmen vom 26.12.2020 laut Sport Austria
Maßnahmen ab 25. Jänner 2021 Link Verordnung
Änderung in der aktuellen Verordnung für die Sportausübung zu den Maßnahmen vom 26.12.2020 laut Sport Austria
• SpitzensportlerInnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle 7 Tage getestet werden • Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens 2m Abstand gehalten werden • Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle 7 Tage getestet werden
Weiterhin möglich ist es Sport wie folgt auszuüben
• alleine, • mit Personen aus dem gleichen Haushalt, • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn, • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), • oder mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird,
bzw. an folgenden Orten
• im eigenen privaten Wohnbereich • an öffentlichen Orten im Freien oder • auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 10 m2 zur Verfügung stehen. Ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske muss bei der Sportausübung nicht getragen werden. • Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben. Ausgenommen ist nur der Spitzensport.
Für weitere Details verweisen wir dazu auf das FAQ der Sport Austria.
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